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Klaus macht Staat

Das Parlament unseres Staates wird die Regierung bestimmen, Steuern festsetzen und auch sonst über alle wichtigen Fragen entscheiden. Für die Wahl am 19. März können alle Bürger (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) sich zusammentun, um mit eigenen Parteien anzutreten. Hier erfährst du, warum auch du dir das überlegen solltest, was auf euch zukommt und wie die Parteigründung abläuft.

Warum eine Partei gründen?

Artikel 6 unserer Verfassung sagt: Alle Bürger haben das Recht, Parteien zu gründen und ihnen anzugehören. Wenn am 19. März die Parlamentswahl stattfindet, können die Bürger alle angemeldeten Parteien wählen. Die 25 Sitze des Parlaments werden dann nach den Stimmenanteilen auf die Kandidaten der Parteien aufgeteilt. Die Parteien, die gemeinsam oder auch alleine eine Mehrheit finden, können den Kanzler und somit die Regierung bestimmen.

Wer im Staat mitmischen will, sollte jetzt also aktiv werden. Übrigens können sich zu den Parteien auch Lehrer und Schüler verschiedener Stufen zusammenschließen.

So läuft es ab

  1. Finde mindestens 6 Mitstreiter und verabredet einen Namen für eure Partei. Wählt euren ersten Vorsitzenden.
  2. Reicht bei der Planungsgruppe analog über Herrn Sievers’ Fach oder digital (klausmachtstaat@web.de) euren Gründungsantrag ein - unterschrieben von allen Mitgliedern. Dieser Antrag kann vom 26.02. bis 10.03. abgegeben werden. Ihr erhaltet dann eine Rückmeldung vom Planungsteam.
  3. Vom 4. bis 17. März könnt ihr mit dem Wahlkampf loslegen und Lehrkräfte und Schüler von euch als Partei überzeugen. Ihr erhaltet dazu einen Platz auf der Website, Plakatflächen und die Möglichkeit, euch auf einer Wahlveranstaltung am 12. März allen vorzustellen. Darüber hinaus könnt ihr mündlich, auf Social Media oder andere kreative Weise auf euch aufmerksam machen.
  4. Gebt bis spätestens zum 12. März die Liste eurer Wahlkandidaten bei der Planungsgruppe ab (Vorlage für die Kandidatenliste)
  5. Am 20. März ist dann die Parlamentswahl
  6. Nach Verkündung der Ergebnisse werden die Abgeordneten kontaktiert, bei einem gemeinsamen Treffen des Parlaments in die Arbeit eingeführt und über alles Wichtige informiert. In der letzten Woche vor den Ferien findet dann die erste offizielle Sitzung mit der Besetzung wichtiger Ämter und der Regierungsbildung statt.

Bedingungen und Tipps zur Parteigründung

Wenn du eine Partei gründen willst, ist das zu beachten:

  • Parteien müssen mindestens sieben Mitglieder haben und auch mindestens sieben Kandidaten zur Parlamentswahl aufstellen, die Mitglied der Partei sein müssen. Andersherum müssen Parteimitglieder nicht zur Wahl antreten.
  • Die Wahl-Kandidaten müssen wissen, dass sie im Falle ihrer Wahl eine Verantwortung für den Staat tragen und auch schon vor den Staatstagen (8.-11.07.) an Sitzungen teilnehmen und Gesetze mitgestalten.
  • Nach Gründung der Partei wird ein Vorsitzender gewählt, der die Partei führt, für ihr Handeln verantwortlich ist und als Ansprechpartner dient.
  • Die Partei muss verfassungsgemäß und demokratisch handeln. Die Bedingungen dafür und weitere nützliche Regelungen zu den Parteien findest du hier.
  • Es ist unbedingt empfehlenswert, ein Wahlprogramm zu schreiben, das dann auf der Website verbreitet werden kann. Überlegt euch, wofür ihr als Partei steht. Auch ein Logo mit Wiedererkennungswert kann helfen.
  • Abseits der wenigen Regelungen der Verfassung müssen die Parteien ihre organisatorischen Angelegenheiten selbst regeln. Es ist dazu evtl. hilfreich, sich eine Satzung zu geben oder zumindest demokratisch abzustimmen, wer zum Beispiel über die Aufnahme neuer Mitglieder oder den Ausschluss entscheidet.
  • Über neue Mitglieder oder eine Neuwahl des Vorsitzenden muss der Parlamentarische Rat, also das Politik-Team der Planungsgruppe, informiert werden.

Alle weiteren Fragen zu Schule als Staat und speziell zu den Parteien können gerne persönlich bei einem Mitglied der Planungsgruppe, per Mail an klausmachtstaat@web.de oder über Instagram @klaus_macht_staat gestellt werden